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Begleitetes Fahren ab 17
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Blaulicht und Martinshorn -was tun?
Neuer Bußgeldkatalog
Risiko Toter Winkel
Nur Scooter mit Betriebserlaubnis kaufen


 

Begleitetes Fahren ab 17

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Nur Scooter mit Betriebserlaubnis kaufen

TÜV NORD STRASSENVERKEHR GMBH empfiehlt:

Interessierte sollten Roller mit Elektroantrieb, so genannte Scooter, nur dann kaufen, wenn diese eine Betriebserlaubnis haben. Andernfalls sind sie nicht im Straßenverkehr zulässig. Darauf weisen die Mobilitätsberater der TÜV NORD STRASSENVERKEHR GMBH hin. Roger Eggers: "Die wenigsten Scooter haben eine nationale oder eine EG-Betriebserlaubnis. Ohne sie darf kein Kraftfahrzeug auf die Straßen, da sie nicht verkehrssicher sind." Warum nicht? Roger Eggers: "Weil vielfach die Lenkung, das Fahrverhalten, die Bremsanlage nicht für den Straßenverkehr ausgelegt sind." Daher rät der Mobilitätsberater in eigenem Interesse zur Vorsicht.

Die Betriebserlaubnis ist der eine Teil, der Führerschein der andere. Sind Scooter für den Straßenverkehr zugelassen, benötigt man für das Fahren den Führerschein Klasse M (alt: Klasse 4). Mit ihm ist es möglich, Kleinkrafträder mit bis zu 50 ccm Hubraum zu fahren, die Geschwindigkeit dieser Fahrzeugart ist auf 45 km/h begrenzt. Nur wenn in der Betriebserlaubnis das Fahrzeug als Kleinkraftrad Mofa (mit einer Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h beschrieben ist, reicht eine Mofa- Prüfbescheinigung aus. Für einen Scooter ohne Betriebserlaubnis kann man durch eine Einzelabnahme unter Umständen eine Betriebserlaubnis erreichen. Dafür sind eine Reihe von Prüfungen erforderlich, weil für die Elektro-Roller praktisch keine Nachweise vorliegen. Wegen des erforderlichen Aufwands können die Begutachtungsgebühren leicht ein Mehrfaches des Kaufpreises betragen, so dass sich in vielen Fällen der scheinbar günstige Kauf nicht lohnen wird.

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Nur mit Kindersitz, der „sitzt"!

„Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr, die kleiner als 150 cm sind", so der Wortlaut der Straßenverkehrsordnung, „dürfen in Kraftfahrzeugen auf Sitzen, für die Sicherheitsgurte vorgeschrieben sind, nur mitgenommen werden, wenn Rückhalteeinrichtungen benutzt werden, die amtlich genehmigt und für das Kind geeignet sind".

Diese Regelung ist eigentlich nicht schwer zu verstehen und leicht zu verwirklichen. Trotzdem verunglücken Jahr für Jahr die meisten Kinder als Mitfahrer im Auto, viele
sogar tödlich. Die Ursachen sind oft der fehlerhafte Einbau oder eine falsche Rückhalteeinrichtung, wie die amtliche Bezeichnung für „Kindersitz" heißt, und unzureichende Befestigung der Gurte. Die Deutsche Verkehrswacht (DVW) appelliert daher an die Eltern, die Vorschriften des Gesetzgebers ernst zu nehmen. Vor allem den Kindern zuliebe.

Die Sicherheit für die jungen Mitfahrer beginnt bereits beim Kauf eines Rückhaltesystems. Wichtigstes Kriterium bei der Auswahl ist die Kennzeichnung durch die orangefarbene Prüfplakette ECE-44/03, eine Norm, die für die meisten Länder Europas einheitlich festlegt, welche Anforderungen ein Kindersitz erfüllen muss.

Der nächste Gesichtspunkt: Die Art und Größe des Rückhaltesystems. Beide müssen zur Größe und zum Gewicht des Kindes passen. Der Fachhandel bietet fünf Kategorien an: Die ECE-Gruppe 0 ist für Babys bis zum Alter von ca. 9 Monaten (ca. 10 kg Gewicht) vorgesehen.

Es folgt die ECE-Gruppe 0+, die sich für Kleinkinder bis ca. 18 Monaten (ca. 13 kg) eignet. Die ECE-Gruppe l ist für Kinder von 9 Monaten bis zu 4 Jahren bestimmt, die ECE-Gruppe II für die 4- bis 7-jährigen, die zwischen 15 und 25 kg wiegen. Für die Größeren, 7 bis 12 Jahre alten Kinder (bzw. 22-36 kg Gewicht), gilt die ECE-Gruppe III.

Alle Rückhaltesysteme gibt es mit Varianten in der Gurtführung und -befestigung. Bevor eine Kaufentscheidung getroffen wird, sollten die Eltern sich unbedingt vergewissern, ob der Nachwuchs den ausgewählten Thron auch mag und bequem darauf sitzen kann.

Der Einbau eines Kindersitzes ist in der Regel völlig unkompliziert. Trotzdem sollte die Montage-Anleitung des Herstellers herangezogen werden, um zu vermeiden, dass sich nicht doch ein Fehler einschleicht. Wer ganz auf Nummer sicher gehen will, kann bereits im Fachhandel eine Probemontage des Kindersitzes vornehmen.

Ebenso sorgfältig ist zu beachten, dass die kleinen Mitfahrer/innen immer fest genug angeschnallt sind. Denn zu locker sitzende Gurte sind fast so riskant wie gar keine.

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Neuer Bußgeldkatalog 

Mit mehreren Änderungen im Bußgeldkatalog will die Bundesregierung die Straßen sicherer machen. So ist seit dem 01. April 2004 das Telefonieren ohne Freisprecheinrichtung teurer: Wer mit dem Handy am Ohr hinter dem Lenker erwisch wird, muss 40,- € statt bisher 30,- € zahlen und bekommt einen Punkt im Verkehrszentralregister.

Künftig müssen die Passagiere in allen Bussen Sicherheitsgurte anlegen, sofern diese vorhanden sind.  Fahren Busse oder Lastwagen zu schnell, greifen härtere Sanktionen als bisher. Das gilt auch für technische Mängel. Wer die Ladung in Bussen oder Lkw nicht ausreichend sichert, muss ebenfalls mit höheren Geldbußen rechen. Außerdem will die Bundesregierung die „Elefantenrennen“ von Lkw unterbinden: Wer mit zu geringer Geschwindigkeit überholt und deshalb lange die linke Spur blockiert, muss künftig 40,- € statt 30,- € bezahlen. und bekommt dazu einen Punkt.

Und wer sein Auto an engen Stellen oder in Kurven abstellt und dadurch Rettungsfahrzeuge behindert, muss mit 40,- € Bußgeld und einem Punkt rechnen.

 


Risiko toter Winkel

Die Bundesregierung will eine neue europäische Richtlinie so schnell wie möglich in nationales Recht umsetzen. Die Richtlinie schreibt unter anderem für neue Lkw mit über 7,5 t Gesamtgewicht sechs Spiegel vor: Hauptrückspiegel und Weitwinkelspiegel links und rechts, ein Nahbereichsspiegel über der Beifahrertür sowie ein Frontspiegel über der Windschutzscheibe. Der Weitwinkelspiegel auf der Beifahrerseite soll bereits ab Anfang 2005 in der geänderten StVZO für Lkw vorgeschrieben werden.

Beim Lkw sind besonders Fußgänger und Radfahrer im toten Winkel gefährdet. Gerade beim Rechtsabbiegen können sie vom Lkw-Fahrer im Rückspiegel häufig nicht gesehen werden. Dadurch kommt es immer wieder zu Unfällen. Laut einer Studie befanden sich vier von sechs getöteten Radfahrern, die von einem Lkw erfasst wurden, im toten Winkel des Fahrzeugs. Die Gefahr des toten Winkels müsse im Sinne der Sicherheit der Kinder minimiert werden, sagte Bundesverkehrsminister Dr. Manfred Stolpe anlässlich der Entwicklung der Unfallzahlen. Obwohl die Zahl der getöteten Kinder im Straßenverkehr in den vergangenen Jahren um erfreuliche 54 % zurück gegangen sei, sieht der Minister weiterhin Handlungsbedarf. „Jedes tote Kind ist eines zu viel!“, so der Minister.

Die EG-Richtlinie gilt indes nur für neu zugelassene Fahrzeuge und befasst sich nicht mit der Nachrüstung der Lkw. Iris Gleicke, Parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesminister für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen hält eine Nachrüstung jedoch für besonders wichtig. „Wo immer technisch möglich, muss eine Ausstattung mit verbesserten, der neuen Richtlinie entsprechenden Spiegelsystemen sichergestellt werden“, so die Staatssekretärin. Mit den Fahrzeugherstellern sei vereinbart worden, das diese Austausch-Spiegelgläser kurzfristig zur Verfügung stehen. Die notwendigen gesetzlichen Bedingungen würden unverzüglich geschaffen.