
| Begleitetes Fahren ab 17 |
| Infos über Kindersitze |
| Blaulicht und Martinshorn -was tun? |
| Neuer Bußgeldkatalog |
| Risiko Toter Winkel |
| Nur Scooter mit Betriebserlaubnis kaufen |
![]() |
|
Nur Scooter mit Betriebserlaubnis kaufen TÜV NORD STRASSENVERKEHR GMBH empfiehlt: Interessierte sollten Roller mit Elektroantrieb, so genannte Scooter, nur dann kaufen, wenn diese eine Betriebserlaubnis haben. Andernfalls sind sie nicht im Straßenverkehr zulässig. Darauf weisen die Mobilitätsberater der TÜV NORD STRASSENVERKEHR GMBH hin. Roger Eggers: "Die wenigsten Scooter haben eine nationale oder eine EG-Betriebserlaubnis. Ohne sie darf kein Kraftfahrzeug auf die Straßen, da sie nicht verkehrssicher sind." Warum nicht? Roger Eggers: "Weil vielfach die Lenkung, das Fahrverhalten, die Bremsanlage nicht für den Straßenverkehr ausgelegt sind." Daher rät der Mobilitätsberater in eigenem Interesse zur Vorsicht. Die Betriebserlaubnis ist der eine Teil, der Führerschein der andere. Sind Scooter für den Straßenverkehr zugelassen, benötigt man für das Fahren den Führerschein Klasse M (alt: Klasse 4). Mit ihm ist es möglich, Kleinkrafträder mit bis zu 50 ccm Hubraum zu fahren, die Geschwindigkeit dieser Fahrzeugart ist auf 45 km/h begrenzt. Nur wenn in der Betriebserlaubnis das Fahrzeug als Kleinkraftrad Mofa (mit einer Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h beschrieben ist, reicht eine Mofa- Prüfbescheinigung aus. Für einen Scooter ohne Betriebserlaubnis kann man durch eine Einzelabnahme unter Umständen eine Betriebserlaubnis erreichen. Dafür sind eine Reihe von Prüfungen erforderlich, weil für die Elektro-Roller praktisch keine Nachweise vorliegen. Wegen des erforderlichen Aufwands können die Begutachtungsgebühren leicht ein Mehrfaches des Kaufpreises betragen, so dass sich in vielen Fällen der scheinbar günstige Kauf nicht lohnen wird. |
|
Nur mit Kindersitz, der sitzt"! Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr, die kleiner als 150 cm sind", so der Wortlaut der Straßenverkehrsordnung, dürfen in Kraftfahrzeugen auf Sitzen, für die Sicherheitsgurte vorgeschrieben sind, nur mitgenommen werden, wenn Rückhalteeinrichtungen benutzt werden, die amtlich genehmigt und für das Kind geeignet sind". Diese Regelung ist eigentlich nicht schwer
zu verstehen und leicht zu verwirklichen. Trotzdem verunglücken Jahr für Jahr die
meisten Kinder als Mitfahrer im Auto, viele Die Sicherheit für die jungen Mitfahrer beginnt bereits beim Kauf eines Rückhaltesystems. Wichtigstes Kriterium bei der Auswahl ist die Kennzeichnung durch die orangefarbene Prüfplakette ECE-44/03, eine Norm, die für die meisten Länder Europas einheitlich festlegt, welche Anforderungen ein Kindersitz erfüllen muss. Der nächste Gesichtspunkt: Die Art und Größe des Rückhaltesystems. Beide müssen zur Größe und zum Gewicht des Kindes passen. Der Fachhandel bietet fünf Kategorien an: Die ECE-Gruppe 0 ist für Babys bis zum Alter von ca. 9 Monaten (ca. 10 kg Gewicht) vorgesehen. Es folgt die ECE-Gruppe 0+, die sich für Kleinkinder bis ca. 18 Monaten (ca. 13 kg) eignet. Die ECE-Gruppe l ist für Kinder von 9 Monaten bis zu 4 Jahren bestimmt, die ECE-Gruppe II für die 4- bis 7-jährigen, die zwischen 15 und 25 kg wiegen. Für die Größeren, 7 bis 12 Jahre alten Kinder (bzw. 22-36 kg Gewicht), gilt die ECE-Gruppe III. Alle Rückhaltesysteme gibt es mit Varianten in der Gurtführung und -befestigung. Bevor eine Kaufentscheidung getroffen wird, sollten die Eltern sich unbedingt vergewissern, ob der Nachwuchs den ausgewählten Thron auch mag und bequem darauf sitzen kann. Der Einbau eines Kindersitzes ist in der Regel völlig unkompliziert. Trotzdem sollte die Montage-Anleitung des Herstellers herangezogen werden, um zu vermeiden, dass sich nicht doch ein Fehler einschleicht. Wer ganz auf Nummer sicher gehen will, kann bereits im Fachhandel eine Probemontage des Kindersitzes vornehmen. Ebenso sorgfältig ist zu beachten, dass die kleinen Mitfahrer/innen immer fest genug angeschnallt sind. Denn zu locker sitzende Gurte sind fast so riskant wie gar keine. |
|
![]() |
|
Neuer BußgeldkatalogMit mehreren Änderungen im Bußgeldkatalog will die Bundesregierung die Straßen sicherer machen. So ist seit dem 01. April 2004 das Telefonieren ohne Freisprecheinrichtung teurer: Wer mit dem Handy am Ohr hinter dem Lenker erwisch wird, muss 40,- € statt bisher 30,- € zahlen und bekommt einen Punkt im Verkehrszentralregister. Künftig müssen die Passagiere in allen Bussen Sicherheitsgurte anlegen, sofern diese vorhanden sind. Fahren Busse oder Lastwagen zu schnell, greifen härtere Sanktionen als bisher. Das gilt auch für technische Mängel. Wer die Ladung in Bussen oder Lkw nicht ausreichend sichert, muss ebenfalls mit höheren Geldbußen rechen. Außerdem will die Bundesregierung die „Elefantenrennen“ von Lkw unterbinden: Wer mit zu geringer Geschwindigkeit überholt und deshalb lange die linke Spur blockiert, muss künftig 40,- € statt 30,- € bezahlen. und bekommt dazu einen Punkt. Und wer sein Auto an engen Stellen oder in Kurven abstellt und dadurch Rettungsfahrzeuge behindert, muss mit 40,- € Bußgeld und einem Punkt rechnen. |
|
|