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SICHERHEIT und UNFALLVERHÜTUNG im Straßenverkehr
             
Führerschein ab 17 und in Begleitung einer erfahrenen Autofahrerin oder eines erfahrenen Autofahrers die ersten Kilometer zurücklegen? Da macht nicht nur die Fahrt ins Autokino Spaß, sondern auch Sinn. Denn ein Blick auf die Unfallstatistiken zeigt, dass wir in Deutschland bei den 18- bis 20-Jährigen im internationalen Vergleich den schlechtesten Platz einnehmen. Und das will die niedersächsische Landesregierung zusammen mit der Landesverkehrswacht Niedersachsen ändern.

Erfahrungen aus anderen europäischen Ländern wie Österreich, Großbritannien, Frankreich oder der Schweiz zeigen, dass besonders durch Begleitetes Fahren die Unfallzahlen gesenkt werden können.
Denn gerade in den ersten Wochen und Monaten helfen die Gegenwart und Erfahrung der Begleiter den Blick für Gefahren zu schulen und zu schärfen. Andere europäische Länder zeigen, dass das funktioniert. So sind in Schweden seit der Einführung des Modells im Jahr 1993 die Unfallzahlen um rund 40 % gesunken.
Wir wünschen uns, dass das in Deutschland auch so wird.

Es gehören immer zwei dazu.

Die Begleiter.
Was im Rallyesport die Co-Piloten, sind bei den Fahranfängern die Beifahrer - ganz nach dem Motto „Vier Augen sehen mehr als zwei“. Das gibt nicht nur mehr Sicherheit, es verstärkt auch das Vertrauen zueinander. Die Begleiter sind weder „Hilfsfahrlehrer“, noch selbst ernannte Pädagogen - sondern Erziehungsberechtigte, im Regelfall also Mutter oder Vater, die ab und zu mal einen Rat geben aber niemals aktiv ins Fahren eingreifen dürfen.

Die Fahrer. 
Wenn andere mit 18 zum ersten Mal hinter dem Steuer sitzen, hat sie oder er schon ein Jahr Erfahrung gesammelt. Und das gibt nicht nur der Fahranfängerin und dem Fahranfänger selbst mehr Sicherheit, sondern auch allen, die mitfahren. Begleitetes Fahren ohne Begleiter ist kein Kavaliersdelikt, sondern schlicht und einfach illegal. Und das hat Konsequenzen. Auch das Fahren im Ausland ist nicht erlaubt.
Die Prüfungsbescheinigung gilt in ganz Deutschland.
Die Probezeit beginnt mit Aushändigung der Prüfungsbescheinigung
 
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Fahrschulausbildung
• 1 Jahr früher als bisher  (sonst keine Änderungen) ab 16,5 Jahren
• Teilnahme an einer 90-minütigen Vorbereitung.
   Für  Fahranfänger verpflichtend, für Erziehungsberechtigte empfohlen
• Kein Eintrag im Verkehrszentralregister
• Keine Bedenken an der Fahreignung
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Auf begleitetes Fahren beschränkte Fahrerlaubnis mit 17 Jahren nach Prüfung
• Befristete Prüfungsbescheinigung
• Prüfung unverändert
• Ausnahme vom Mindestalter
• Beginn der Probezeit
• Fahranfänger ist verantwortlicher Fahrzeugführer
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anschließend ca. 5000 km begleitet fahren, d.h. Fahren üben in unterschiedlichen Verkehrssituationen
• Nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten (Beifahrer)
• Geltungsbereich nur in der Bundesrepublik Deutschland
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Unbeschränkte Fahrerlaubnis
• Aushändigung des Kartenführerscheins ab 18 Jahren

Was der Begleiter soll.

Er soll

•  den Fahranfänger als verantwortlichen Fahrer akzeptieren
•  Kommunikationspartner für den Fahrer vor, während und nach der Fahrt sein
•  Raum lassen für selbständige Entscheidung des Fahrers
•  Antworten auf Fragen des Fahrers geben
•  beraten bezüglich sinnvoller Strecken und Manöver
•  beruhigen in Belastungs- und Konfliktsituationen
•  „begleitfähig“ sein, d.h. kein Alkohol/Drogen

Was der Fahrer nicht darf.

Was passiert, wenn ...

Fahren ohne Begleiter / Fahren im Ausland

Widerruf der Ausnahmegenehmigung
50 Euro Bußgeld
1 Punkt im Verkehrszentralregister in Flensburg
Fahren ohne erforderliche Bescheinigungen 10 Euro Verwarngeld

Der Modellversuch ist seit dem 1. März 2005 auf ganz Niedersachsen ausgeweitet.
Seit diesem Datum kann jeder zu den bekannten Bedingungen eine Ausnahmegenehmigung in Niedersachsen beantragen.

Die bisherigen Zahlen sprechen für sich:

Bis Februar 2005
    Rund 6.000 Genehmigungen für den Modellversuch (die Kritiker sagten, es werden sich keine Eltern und
    Fahranfänger finden)
    Rund 2.800 Fahranfänger haben ihre Führerscheinprüfung abgeschlossen und fahren begleitet.
    1.108 Jugendliche haben diese Begleitphase abgeschlossen und bereits den Kartenführerschein.
    Lediglich drei Unfälle mit leichtem Blechschäden (die Kritiker prophezeiten ein dramatisches Ansteigen
    der Unfallzahlen)

Quelle: Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Copyright:  VW Lingen e.V.  
09.03.2023