Ihr Partner für mehr
SICHERHEIT und UNFALLVERHÜTUNG im Straßenverkehr
             
Nur Scooter mit Betriebserlaubnis kaufen

TÜV NORD STRASSENVERKEHR GMBH empfiehlt:

Interessierte sollten Roller mit Elektroantrieb, so genannte Scooter, nur dann kaufen, wenn diese eine Betriebserlaubnis haben. Andernfalls sind sie nicht im Straßenverkehr zulässig. Darauf weisen die Mobilitätsberater der TÜV NORD STRASSENVERKEHR GMBH hin. Roger Eggers: "Die wenigsten Scooter haben eine nationale oder eine EG-Betriebserlaubnis. Ohne sie darf kein Kraftfahrzeug auf die Straßen, da sie nicht verkehrssicher sind." Warum nicht? Roger Eggers: "Weil vielfach die Lenkung, das Fahrverhalten, die Bremsanlage nicht für den Straßenverkehr ausgelegt sind." Daher rät der Mobilitätsberater in eigenem Interesse zur Vorsicht.














Die Betriebserlaubnis ist der eine Teil, der Führerschein der andere. Sind Scooter für den Straßenverkehr zugelassen, benötigt man für das Fahren den Führerschein Klasse M (alt: Klasse 4). Mit ihm ist es möglich, Kleinkrafträder mit bis zu 50 ccm Hubraum zu fahren, die Geschwindigkeit dieser Fahrzeugart ist auf 45 km/h begrenzt. Nur wenn in der Betriebserlaubnis das Fahrzeug als Kleinkraftrad Mofa (mit einer Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h beschrieben ist, reicht eine Mofa- Prüfbescheinigung aus. Für einen Scooter ohne Betriebserlaubnis kann man durch eine Einzelabnahme unter Umständen eine Betriebserlaubnis erreichen. Dafür sind eine Reihe von Prüfungen erforderlich, weil für die Elektro-Roller praktisch keine Nachweise vorliegen. Wegen des erforderlichen Aufwands können die Begutachtungsgebühren leicht ein Mehrfaches des Kaufpreises betragen, so dass sich in vielen Fällen der scheinbar günstige Kauf nicht lohnen wird.
Copyright:  VW Lingen e.V.  
09.03.2023