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Risiko toter Winkel

Die Bundesregierung will eine neue europäische Richtlinie so schnell wie möglich in nationales Recht umsetzen. Die Richtlinie schreibt unter anderem für neue Lkw mit über 7,5 t Gesamtgewicht sechs Spiegel vor: Hauptrückspiegel und Weitwinkelspiegel links und rechts, ein Nahbereichsspiegel über der Beifahrertür sowie ein Frontspiegel über der Windschutzscheibe. Der Weitwinkelspiegel auf der Beifahrerseite soll bereits ab Anfang 2005 in der geänderten StVZO für Lkw vorgeschrieben werden.

Beim Lkw sind besonders Fußgänger und Radfahrer im toten Winkel gefährdet. Gerade beim Rechtsabbiegen können sie vom Lkw-Fahrer im Rückspiegel häufig nicht gesehen werden. Dadurch kommt es immer wieder zu Unfällen. Laut einer Studie befanden sich vier von sechs getöteten Radfahrern, die von einem Lkw erfasst wurden, im toten Winkel des Fahrzeugs. Die Gefahr des toten Winkels müsse im Sinne der Sicherheit der Kinder minimiert werden, sagte Bundesverkehrsminister Dr. Manfred Stolpe anlässlich der Entwicklung der Unfallzahlen. Obwohl die Zahl der getöteten Kinder im Straßenverkehr in den vergangenen Jahren um erfreuliche 54 % zurück gegangen sei, sieht der Minister weiterhin Handlungsbedarf. „Jedes tote Kind ist eines zu viel!“, so der Minister.

Die EG-Richtlinie gilt indes nur für neu zugelassene Fahrzeuge und befasst sich nicht mit der Nachrüstung der Lkw. Iris Gleicke, Parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesminister für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen hält eine Nachrüstung jedoch für besonders wichtig. „Wo immer technisch möglich, muss eine Ausstattung mit verbesserten, der neuen Richtlinie entsprechenden Spiegelsystemen sichergestellt werden“, so die Staatssekretärin. Mit den Fahrzeugherstellern sei vereinbart worden, das diese Austausch-Spiegelgläser kurzfristig zur Verfügung stehen. Die notwendigen gesetzlichen Bedingungen würden unverzüglich geschaffen.
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09.03.2023